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Nor­men­da­ten­­bank

Hier können Sie Informationen über die österreichischen Normen für das Bauwesen abrufen.

Bitte beachten Sie: Der Volltext der Ö-Normen ist urheberrechtlich geschützt und kann ausschließlich über die Website des österreichischen Normungsinstitutes bestellt werden.
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 17206-2
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 15
Bezeichnung:
Veranstaltungstechnik - Maschinen für Bühnen und andere Produktionsbereiche - Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen an Stative und Traversenlifte
zitierte Normen:
ersetzte Normen:
ÖNORM EN 17206-2 (2022 09 15)
identische Norm:
Registriert als:
EN 14921-1*EN 10151*EN 10204*EN 17206*EN ISO 13854
Autor:
Komitee 217 Bühnentechnik
Referenz:
EN 17206-2 (2023) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Entertainment technology - Machinery for stages and other production areas - Part 2: Safety requirements for stands and truss lifts
Description:
Dieses Dokument ist anzuwenden für manuell und/oder maschinell angetriebene Stative mit einem Entertainment Load Limit (ELL) von mehr als 3 kg. Dies ist Teil 2 der Normenreihe EN 17206. Dieses Dokument ist anzuwenden für Stative, die in Versammlungsstätten sowie in Bühnen- und Produktionsbereichen für Veranstaltungen und Theaterproduktionen eingesetzt werden. Stative im Sinne dieses Dokuments werden zum Heben, Senken und Halten von Lasten (z. B. Dekorationsteilen, Traversen, beleuchtungs-, bild- und tontechnischen Geräten) eingesetzt. Hierbei können auch mehrere Stative eine gemeinsame Last aufnehmen. Es ist nicht zulässig, diese Einrichtungen für das Bewegen von Personen und das Bewegen von Lasten über Personen zu verwenden. Ein Aufenthalt unter ruhenden Lasten ist zulässig. Dieses Dokument gilt auch für Einrichtungen mit neuen Technologien oder Sonderanfertigungen, die hier nicht besonders benannt sind, jedoch in identischer Betriebsweise angewendet werden. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für: - Stative mit einer Nutzlast <= 3 kg; - Kamerastative; - Holzstative. Dieses Dokument legt auch die zwischen Hersteller und Benutzer auszutauschenden Informationen und die erforderlichen Angaben über die bestimmungsgemäße Verwendung der maschinentechnischen Einrichtung fest. Die in diesem Dokument behandelten signifikanten Gefährdungen sind in Abschnitt 4 identifiziert.
francoise:
Technologies du spectacle - Machinerie pour scènes et autres zones de production - Partie 2: Exigences relatives à la sécurité des pieds de levage et des mâts de levage
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