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Bau­rechts­­da­ten­­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Heizungs- und Klimaanlagengesetz
Abschnitt:
Allgemeines zum Gesetz
Inhalt:
Paragraf:
A02
Kurztext:
Inhaltsverzeichnis
Text:
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Ziele und Grundsätze
§ 2
Geltungsbereich
§ 3
Begriffsbestimmungen
§ 4
Verordnungsermächtigung
§ 5
Allgemeine Anforderungen an Brenn- und Kraftstoffe
§ 6
Verbot der Verwendung bestimmter Brennstoffe
2. Abschnitt
Inverkehrbringen von Feuerungsanlagen bis 400 kW
§ 7
Voraussetzungen
§ 8
Prüfbedingungen
§ 9
Prüfbericht und Bestätigungen
§ 10
Anerkennung von Prüfberichten
§ 11
Verweigerung der Ausstellung des Prüfberichts
§ 12
Technische Dokumentation
§ 13
Typenschild

3. Abschnitt
Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Feuerungsanlagen
§ 14
Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Feuerungsanlagen
§ 15
Durchführungsmaßnahmen
§ 16
Konformitätsbewertung nach der RL 2009/125/EG
§ 17
Verpflichtungen nach der Verordnung 2017/1369/EU
§ 18
Freier Warenverkehr

4. Abschnitt
Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Zentralheizungsanlagen
für flüssige und gasförmige Brennstoffe
§ 19
Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Zentralheizungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe
§ 20
Konformitätsnachweisverfahren
§ 21
Zugelassene Stellen
§ 22
CE-Kennzeichnung

5. Abschnitt
Errichtung, Betrieb und Überprüfung von Heizungsanlagen; Meldepflichten
§ 23
Errichtung, Einbau und Ausstattung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken, Meldepflichten
§ 24
Messöffnungen
§ 25
Erstmalige und wiederkehrende Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken
§ 26
Einzelraumheizgeräte
§ 27
Einfache Überprüfung
§ 28
Umfassende Überprüfung
§ 29
Kontinuierliche Überwachung
§ 30
Außerordentliche Überprüfung
§ 31
Inanspruchnahme von Liegenschaften, Auskunftspflicht
§ 32
Behebung von Mängeln
§ 33
Überwachungsstelle
§ 34
Unabhängiges Kontrollsystem

6. Abschnitt
Überprüfung von Klimaanlagen und Wärmepumpen
§ 35
Erstmalige und wiederkehrende Überprüfung von Klimaanlagen und Wärmepumpen
§ 35a
Außerordentliche Überprüfung von Klimaanlagen und Wärmepumpen
§ 36
Behebung von Mängeln

6a. Abschnitt
Inspektion der Energieeffizienz von Anlagen
§ 36a
Inspektion der Energieeffizienz von Vorheriger SuchbegriffHeizungs- und Klimaanlagen
§ 36b
Ausnahmen von der Inspektionspflicht

7. Abschnitt
Prüfberechtigte und Prüforgane für Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerke, Klimaanlagen und Wärmepumpen
§ 37
Prüfberechtigte für Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerke, Klimaanlagen und Wärmepumpen
§ 38
Endigung und Widerruf der Prüfberechtigung für Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerke, Klimaanlagen und Wärmepumpen
§ 39
Prüforgane für Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerke, Klimaanlagen und Wärmepumpen
§ 40
Anforderungen an Prüfberechtigte und Prüforgane für Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerke
§ 41
Anforderungen an Prüfberechtigte und Prüforgane für Klimaanlagen und Wärmepumpen
§ 42
Gleichstellung ausländischer Ausbildungen
§ 43
Anerkennung ausländischer Befähigungs- und Ausbildungsnachweise

8. Abschnitt
Sonderbestimmungen für mittelgroße Feuerungsanlagen
§ 44
Aggregation
§ 45
Registrierung
§ 46
Pflichten von Betreiberinnen und Betreibern mittelgroßer Feuerungsanlagen
§ 47
Behebung von Mängeln

9. Abschnitt
Anlagendatenbank und Datenschutz
§ 48
Anlagendatenbank
§ 49
Datenverarbeitung

10. Abschnit
Schlussbestimmungen
§ 50
Behörden
§ 51
Strafbestimmungen
§ 52
Verweisungen
§ 53
Umsetzungshinweise
§ 54
Übergangsbestimmungen
§ 55
Informationsverfahren
§ 56
Inkrafttreten und Außerkrafttreten