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Bau­rechts­­da­ten­­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Planzeichenverordnung 2025
Abschnitt:
4. Abschnitt
Inhalt:
Elektronische Kundmachung des Flächenwidmungsplanes
Paragraf:
$014
Kurztext:
Elektronische Kundmachung
Text:
(1) Die elektronische Kundmachung hat die im eFWP dargestellten Pläne samt einem Deckblatt zu enthalten. Das Deckblatt hat hinsichtlich Form und Inhalt dem Muster der im Folgenden bezeichneten Anlagen zu entsprechen:
a) im Fall der Änderung des Flächenwidmungsplanes (§ 70 Abs. 3 TROG 2022) entsprechend dem stattgefundenen Verfahren dem Muster der Anlage 4a, 4b oder 4c;

b) im Fall der weiteren kundzumachenden Inhalte des Flächenwidmungsplanes nach § 70 Abs. 1 lit. c TROG 2022 dem Muster der Anlage 4d;

c) im Fall der Berichtigung der elektronischen Kundmachung des Flächenwidmungsplanes von Amts wegen (§ 70 Abs. 6 TROG 2022) dem Muster der Anlage 4e;

d) im Fall der Ersichtlichmachung der Aufhebung von Widmungsfestlegungen durch den Verfassungsgerichtshof (§ 70 Abs. 5 TROG 2022) dem Muster der Anlage 4f;

e) im Fall des Erlöschens der Festlegung des Verlaufes einer Straße bzw. des Vorbehalts für einen überörtlichen Verkehrsweg (§ 70 Abs. 4 in Verbindung mit 53 Abs. 3 TROG 2022) dem Muster der Anlage 4g;

f) im Fall der Neuerlassung des Flächenwidmungsplanes infolge der Aufhebung des bisherigen Flächenwidmungsplanes durch den Verfassungsgerichtshof (§ 73 Abs. 3 in Verbindung mit § 70 TROG 2022) dem Muster der Anlage 4h;

g) im Fall der neuerlichen elektronischen Kundmachung des Flächenwidmungsplanes (§ 71 Abs. 3 TROG 2022) dem Muster der Anlage 4i;

h) im Fall der Widmungskorrektur nach § 68 Abs. 5 lit. a TROG 2022 dem Muster der Anlage 4j;

i) im Fall der Aufhebung einer Kennzeichnung nach § 35 Abs. 2 TROG 2022 dem Muster der Anlage 4k;

j) im Fall der Verlängerung der Befristung einer Widmung als Bauland nach § 37a Abs. 3 TROG 2022 dem Muster der Anlage 4l;

k) im Fall der Änderung der Befristung einer Widmung als Bauland nach § 37a Abs. 5 TROG 2022 dem Muster der Anlage 4m;

l) im Fall des Wegfalls der Befristung einer Widmung als Bauland nach § 37a Abs. 6 TROG 2022 dem Muster der Anlage 4n;

m) im Fall des Außerkrafttretens einer befristeten Widmung als Bauland nach § 37a Abs. 7 TROG 2022 dem Muster der Anlage 4o;

n) im Fall der Änderung des Flächenwidmungsplanes im Wege der Ersatzvornahme durch die Landesregierung (§ 70 Abs. 4 in Verbindung mit § 77 Abs. 1 TROG 2022) dem Muster der Anlage 4p;

o) im Fall des Außerkrafttretens einer Änderung des Flächenwidmungsplanes, die im Wege der Ersatzvornahme durch die Landesregierung erfolgt ist, (§ 70 Abs. 4 in Verbindung mit § 77 Abs. 3 TROG 2022) dem Muster der Anlage 4q;

p) im Fall des Außerkrafttretens einer Sonderflächenwidmung nach 43 Abs. 6 TROG 2022 dem Muster der Anlage 4t;

q) im Fall des Wegfalles der Befristung einer Widmung als Bauland nach § 37a Abs. 4 TROG 2022 dem Muster der Anlage 4u;

r) im Fall des Außerkrafttretens einer Vorbehaltsfläche für den geförderten Wohnbau (zum Kauf angeboten) nach 52a Abs. 7 TROG 2022 dem Muster der Anlage 4v;

s) im Fall des Außerkrafttretens einer Vorbehaltsfläche für den geförderten Wohnbau (nicht zum Kauf angeboten) nach 52a Abs. 6 TROG 2022 dem Muster der Anlage 4w.

(2) Die elektronische Kundmachung hat in Form von Dateien im pdf-Format zu erfolgen.