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Bau­rechts­­da­ten­­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Planzeichenverordnung 2025
Abschnitt:
5. Abschnitt
Inhalt:
Sonderbestimmungen für die Vereinigung von Gemeinden
Paragraf:
$016
Kurztext:
Neuerl. elektr. Kundmachung
Text:
Neuerliche elektronische Kundmachung des Flächenwidmungsplanes

(1) Die neuerliche elektronische Kundmachung des Flächenwidmungsplanes der neuen Gemeinde nach § 79 Abs. 4 TROG 2022 hat aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates unter sinngemäßer Anwendung des § 71 TROG 2022 derart zu erfolgen, dass die im eFWP dargestellten Pläne ein Deckblatt enthalten, das hinsichtlich Form und Inhalt dem Muster der Anlage 4s zu entsprechen hat.

(2) Die neuerliche elektronische Kundmachung hat in Form von Dateien im pdf-Format zu erfolgen.