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Bau­rechts­­da­ten­­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Raumordnungsgesetz 2009
Abschnitt:
3.1 Örtliche Raumplanung/Allgemeines
Inhalt:
3. Abschnitt
Örtliche Raumplanung

1. Teil
Allgemeines

Paragraf:
020a
Kurztext:
Sonderprüfung zur Aktivierung von Flächen
Text:
für den förderbaren Wohnbau

Überörtliche Wohnfunktionsgemeinden haben ihre Siedlungsschwerpunkte bis zum 1.1.2030 mit dem Ziel zu überprüfen, geeignete Flächen über 2.000 m² (exklusiv Bauland-Eigenbedarf) für den förderbaren Wohnbau (§ 30 Abs 1 Z 2a) auszuweisen.
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