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Bau­rechts­­da­ten­­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Grundverkehrsgesetz
Abschnitt:
3. Behörden und Verfahren
Inhalt:
3. Abschnitt
Behörden und Verfahren
Paragraf:
018
Kurztext:
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Text:
Die in den §§ 5 Abs. 3, 11 Abs. 4, 12 Abs. 2 und § 17 geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.