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Bau­rechts­­da­ten­­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Aufzugsverordnung
Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung
Inhalt:
Auf Grund des § 15a des Kärntner Aufzugsgesetzes – K-AG, LGBl. Nr. 43/2000, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 43/ 2012, wird verordnet:

Paragraf:
001
Kurztext:
Ziele
Text:
Diese Verordnung legt den Zeitplan, die Prüfbereiche und die Verfahren für eine sicherheitstechnische Prüfung und – gestützt auf die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung – die allfällige Nachrüstung von bestehenden Aufzügen iSd § 2 lit. a des Kärntner Aufzugsgesetzes, LGBl. Nr. 43/2000, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 43/2012, durch geeignete Abhilfemaßnahmen gegen festgestellte Risiken fest.