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Bau­rechts­­da­ten­­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Hebeanlagengesetz 2015
Abschnitt:
2. Abschnitt
Inhalt:
Einbau und Abnahme von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen
Paragraf:
003
Kurztext:
Technische Anforderungen
Text:
(1) Überwachungsbedürftige Hebeanlagen müssen ordnungsgemäß in Verkehr gebracht werden und den allgemeinen Anforderungen des § 43 des Steiermärkischen Baugesetzes entsprechen.
(2) Die Landesregierung kann zur Konkretisierung der allgemeinen Vorschriften des Abs. 1 nähere Anforderungen durch Verordnung erlassen. Sie hat dabei insbesondere die einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen.