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Bau­rechts­­da­ten­­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Grundverkehrs­verordnung
Abschnitt:
Paragrafen
Inhalt:
Paragraf:
007
Kurztext:
Vorschreibung
Text:
Die Verwaltungsabgabe ist von der Grundverkehrsbezirkskommission mit Bescheid, mit dem der Rechtserwerb genehmigt wird oder entschieden wird, dass das Meistbot oder das Überbot oder der Übernahmsantrag dem Burgenländischen Grundverkehrsgesetz 2007 nicht widerspricht, oder in einem abgesonderten Bescheid nach § 57 AVG vorzuschreiben.